WHISTLEBLOWING


Informationen für Hinweisgeber in der Fassung des Gesetzes
Nr. 171/2023 über den Schutz von Hinweisgebern
 

Wege zur abgabe einer mitteilung

1.    Schriftlich – per Post an die Firmenadresse zu Händen der zuständigen Person oder persönlich in die Hände der zuständigen Person.
2.    Mündlich – mündliche persönliche Abgabe an die zuständige Person am Standort des Unternehmens oder telefonisch unter der Nummer 731 87 87 79 an Arbeitstagen zwischen 8 Uhr – 15 Uhr, wo eine der zuständigen Personen erreichbar ist.
3.    Elektronisch – über das Formular unter diesem Link, wo auch Anweisungen zum Einsenden der Mitteilung zur Verfügung stehen. Die Mitteilung kann auch über das externe Hinweisgebersystem des Justizministeriums hier abgegeben werden.

ZUSTÄNDIGE PERSONEN

• Ing. Jan Ryšavý
• Ing. Daniel Mrkvica

Die Gesellschaft Ryšavý s.r.o. schließt die Annahme von Mitteilungen von Personen aus, die keine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit für das verpflichtete Subjekt gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des Gesetzes Nr. 171/2023 ausüben.